Kassel: Drohende Abschiebung nach Pakistan - 8.8.1997
Brief an den hessischen Minister des Innern
An den hessischen Minister des Innern
An die Auslaenderbehoerde Kassel Land
z.H. Herr Bauch
Karthaeuserstr. 5a
34117 Kassel
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir wenden uns an Sie wegen der drohenden Abschiebung des pakistanischen Fluechtlings Herrn Quamar- Ul Zaman. Herr Zaman soll am Donnerstag, den 14.08.97 nach Pakistan abgeschoben werden.
Herr Zaman reiste 1992 in die BRD ein, sein Asylfolgeantrag wurde am 16.01.96 vom Bundesamt abgelehnt. Am 15.07.97 ist Herr Zaman in Abschiebehaft genommen worden. Herr Zaman lebte seit der Geburt seines Sohnes Junad Quamar Pade am 18.03.96 zusammen mit seiner Lebensgefaehrtin in Luebeck. Die Vaterschaft von Herrn Zaman wurde vom Jugendamt in Luebeck anerkannt, von dort wurden auch Unterhaltsvorschussleistungen gezahlt.
Seit dem Zeitpunkt der Geburt hielt sich Herr Zaman mit Wissen der Auslaenderbehoerde Kassel sowie des zustaendigen Sozialamtes in Kassel staendig bei seiner Lebensgefaehrtin in Luebeck, deren drei Kindern aus erster Ehe und seinem Sohn auf. Im Dezember 1997 wird das zweite gemeinsame Kind geboren werden. Herr Zamans Aufenthalt in Luebeck wurde von den zustaendigen Behoerden geduldet.
Seit zwei Jahren bemueht sich das Paar zu heiraten. Die Eheschliessung scheiterte bisher sowohl an der langwierigen Beschaffung der notwendigen Unterlagen von Herrn Zaman in Pakistan, deren Legislation durch die deutsche Botschaft, und an daran, dass Herr Zaman seit der Ablehnung des Asylverfahrens keine Aufenthaltserlaubnis mehr besitzt.
Wir wenden uns jetzt an Sie, mit der Bitte sich fuer ein humanitaeres Bleiberecht von Herrn Zaman einzusetzen. Wir halten es moralisch und menschlich fuer nicht zu rechtfertigen durch eine Abschiebung die Familie auseinanderzureissen. Wir verweisen hierzu insbesondere auf die Kinderschutzkonvention der UN sowie die Europaeische Menschenrechtskomission Art. 8 und 12.
Junad Quamar Pade wuerde nach Aussagen seines Kinderarztes psychische Schaeden von der Trennung von seinem Vater tragen, das zweite Kind wuerde seinen Vater nie kennenlernen. Die drei Kinder aus der ersten Ehe seiner Lebensgefaehrtin betrachten ihn als einen Vaterersatz. Wir bitten Sie in ihre Ueberlegungen miteinzubeziehen, dass seine Lebensgefaehrtin im Falle einer Abschiebung gezwungen waere, die Verantwortung fuer die 5 Kinder allein zu uebernehmen. Schon in Hinblick auf ihre materielle Situation kann ihr dies in gar keinem Fall zugemutet werden. Herr Zaman koennte in Luebeck als Koch den Lebensunterhalt der Familie sichern, entsprechende Arbeitsplaetze wurden ihm angeboten.
Eine Abschiebung wuerde eine Rueckkehr von Herrn Zaman in die BRD auf Jahre unmoeglich machen, zudem waere er in seinem Herkunftsland von Verfolgung bedroht, wie er auch in seinem Asylverfahren dargelegt hat.
Wir bitten Sie, sich fuer ein humanitaeres Bleiberecht von Herrn Zaman einzusetzen und seine Abschiebung zu verhindern und damit dem Paar eine Heirat, den Kindern ein Aufwachsen mit beiden Elternteilen, sowie der Familie ein Zusammenleben zu ermoeglichen.
Wir bedanken uns fuer ihre Bemuehungen
Mit freundlichen Gruessen