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Archiv des ELWE-Aufstandes und die Folgen (noch unvollständig!)

Alle bis hier aufgeführten Texte aus Gegenwind nr.6 - 1994 - (Kassel - Junge Linke)


"Zum Töten geboren!"

Von Schlägern die stolz darauf sind "ein deutscher Polizist zu sein."

Während der Revolte der Abschiebehäftlinge im Kasseler Untersuchungsgefängnisses Elwe, ereignete sich am Rande des Geschehens eine Ungeheuerlichkeit, die in den Medien kaum Beachtung fand und wenn doch, heruntergespielt wurde. Vor dem Untersuchungsgefängnis wurden ohne erkennbaren Grund Menschen, die nicht in die rassistischen Parolen der Menge mit einstimmten, von der Polizei angegriffen, zum Teil dabei schwer verletzt und 11 von ihnen verhaftet. In der Presse wurde von ihnen als Demonstranten die unangemeldet demonstrierten gesprochen. Zu diesen Vorgängen ein Bericht von [AB]:

Im Laufe des nachmittags, am Sonntag den 24. Juli, am Tag der Revolte der algerischen Abschiebehäftlinge, kamen hunderte von Schaulustigen vor dem Untersuchungsgefängnis zusammen. Während der größte Teil der Menge sich lediglich abfällig und rassistisch gegenüber den Abschiebehäftlingen äus- serte und einzelne Gruppen in Sprüchen und Drohungen ihre ausländerInnenfeindliche Gesinnung zur Schau stellten, fanden sich auch Menschen, die auf das Rufen durch die Zellenfenster, wie z.B.: "Scheiss Essen", "eng hier", "viele Probleme" durchaus mit Verständnis und Solidarität reagierten.

Diese antworteten auf die Hilferufe mit Sprechchören, wie "Abschiebung ist Folter, Abschiebung ist Mord! Bleiberecht für alle, jetzt sofort" und "Hoch die internationale Solidarität".

Daraufhin, wohl um den Sicht- und Hörkontakt zu stören, verlegt die Polizei die Absperrung vor der Elwe bis an den Messeplatz und bedrängt dabei recht unsanft gerade diese Menschengruppe.

Als sich die Gruppe am frühem Abend zum zweiten Mal, wieder einmal für gerade 10- 20 Minuten durch Sprechchöre Gehör verschafft, fordert der Einsatzleiter der Polizei die Menschen auf, dies doch zu unterlassen, die Häftlinge könnten die deutschen Sprechchöre nicht verstehen und würden sie als gegen sich gerichtet sehen. Merkwürdigerweise winken die Häftlinge aber erkennbar gerade jenen Menschen zu.

Schließlich wird die Bannmeile um die Elwe noch breiter und SEK'ler mit Knüppeln und Helmen bedrängen die Sprechchöre rufenden Menschen, die durch nichts eine gern zitierte Gewaltbereitschaft an den Tag legen. Umgekehrt sieht dies schon anders aus. Da spricht ein junger Polizist von sich, er sei "zum Töten geboren" und "vom Stolz deutscher Polizist zu sein" ist die Rede. Ein nur zu bekannter Satz aus einem bestimmten Milieu, in abgewandelter Form.

Vereinzelt wird der Knüppel ohne Bedenken eingesetzt.

Am späten Abend schließlich findet sich eine Gruppe solidarisch gesinnter Menschen an der Rückseite des U-Haftgebäudes und skandiert die gleichen Sprechchöre während dort vereinzelt Häftlinge abtransportiert werden. Auch diesmal dauern die Sprechchöre höchstens 10 Minuten an. Dann verebben diese und wieder Winken Gefangene vom Dach des Gebäudes. Kurze Zeit später beseitigt ein Polizeibus die Absperrung um eine verletzte ältere Frau ins Krankenhaus zu befördern. Bereitwillig treten auch die sogenannten "Demonstranten" zur Seite um den Bus passieren zu lassen. Dabei geraten einige von ihnen etwa sechs Meter über die Absperrung hinaus. Sofort springen Beamte herbei und drängen diese in Richtung der Absperrung. Auch diesmal "gehorchen" die "Demonstranten". Plötzlich jedoch ohne das auch nur irgend etwas vorgefallen wäre, kein Sprechchor war angestimmt worden, nichts, stürzen mehrere Polizeibeamte auf einen vermeintlichen "Demonstranten" und versuchen diesen zu verhaften. Erst hierdurch kommt es zu einem wilden Durcheinander, in dem andere Menschen der Gruppe dem Verhaftetem zu Hilfe kommen wollen.

Nun überschlagen sich die Ereignisse. Annähernd 50 und mehr SEK'ler mit Knüppeln stürzen sich auf die wehrlosen Menschen und schlagen wild drauflos, egal wo sie treffen. Ein "Demonstrant" bricht getroffen auf Kopf und blutend auf einer Platzwunde zusammen. Menschen die stehenbleiben und diesem zu Hilfe kommen wollen, werden verhaftet. Willkürlich wird auf jeden eingeschlagen der/die in die Reichweite der Knüppel gelangen. Auch ich werde am Kopf, am Rücken und am Bein getroffen und dabei erheblich verletzt.

Das Resultat des Einsatzes der SEK'ler, gegen Menschen, die nichts weiter taten als an diesem Tag ein paar mal für Minuten ihre Solidarität zu bekunden: 11 Verhaftete, mehrere erheblich Verletzte, Gehirnerschütterungen, Prellungen, Hautabschürfungen etc. Den Festgenommenen werden weder Telefonate mit einem Anwalt noch ärztliche Behandlung gewährt. Alle Personen wurden gegen ihren Willen erkennungsdienstlich behandelt. Darüber hinaus teilte die Polizei mit, da die Verhafteten erst wieder freigelassen würden, wenn die Solidaritätsbekundungen an der Elwe beendet seien. Eine glatte Erpressung in Tateinheit mit Geiselnahme, der zweiten an diesem Tag, könnte man/frau die Sache ins Lächerliche ziehen, wäre der Sachverhalt nicht geradezu ungeheuerlich.

Unvorstellbar, da die Polizei auf diese Weise, eine spontane Aktion, die die ihre anscheinend so massiv gefährdet hat, eingreift. "Zum Töten geboren?" Kein Grund jedenfalls- für sie - Stolz zu "ein Deutsche/r und Polizist zu sein".

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DIE ELWE IST HIN-
DIE ASYLPRAXIS BLEIBT UNMENSCHLICH

Den Aufständischen aus dem Kasseler Untersuchungsgefängnis Leipziger Straße ist es gelungen die Abschiebepraxis für einige Tage in den Blickpunkt zu rücken. Der bürgerliche Staat läßt sich jedoch nicht so einfach in die Suppe spucken. Zur Verdrängungs- und Verdrehungstaktik.(ecg).

Es war ein Schrei, welcher sich in der über Kassel weithin sichtbaren Rauchwolke ausdrückte. Doch die Problematik eines, die gesellschaftliche Entfremdung ausdrückenden, unmenschlichen Verwaltungsverfahrens wurde aus der Diskussion verdrängt. Anstatt mal darüber nachzudenken, wem das Leid mehrerer 1000 Abschiebehäftlinge in der brd (und somit im weiteren Sinne aller Knackis, Psychatriesierter, "Terroristen", und somit aller Ausgegrenzten und Unterdrückten) überhaupt zuträglich sein soll, haben sich, wie so oft Kräfte durchgesetzt, welche mit Unmenschlichkeit weniger Probleme haben, und welche keine Möglichkeit verstreichen lassen das Repressionssystem weiter auszubauen.

Sie drückten einen Deckel auf den Topf, damit niemand merken solle, welche Schweinerei die "weiße" Weste der (rassistischen) brd befleckt. Dies hatte zur Folge, daß Menschen, die zunächst "nur" ungerecht behandelt wurden und deren Menschenwürde verletzt wurde, welche dies anprangerten, später, unter Einsatz sinnloser und unverhältnismäßiger Gewalt mißbraucht und gebrochen werden sollten.

Zunächst wurde das Ereignis zu einer Sensation aufgebauscht. Die Meldungen berichteten von einer Bombe, welche der Erpressung diene. Es wurde Gewaltbereitschaft seitens der Geiselnehmer suggeriert. Später wurden Anwohner unter dem Vorwand von Explosionsgefahr aufgefordert Fenster und Türen geschlossen zu halten. Über eventuelle Motive der Täter zunächst kein Wort.

Später wurde verbreitet, das die "Meuterer gegen die schlechten Haftbedingungen protestieren würden. Die Zustände in den Knästen sund unbeschreiblich und diese Auffassung mag richtig sein. Bestimmt sich doch bis heute die veröffentlichte Diskussion.

Vollkommen fällt hierbei jedoch, daß es sich bei dem Aufstand um eine Aktion gegen Abschiebeknäste überhaupt handelte und damit die Asylpraxis der brd allgemein angeprangert wurde. Die Ungerechtigkeit, die diesen Gefangenen zuteil wird läßt eine Motivation zum Widerstand entstehen, welche die eines "normalen Kriminellen" weit übersteigt. Daß es in Abschiebeknästen in der gesammten brd ständig zu ähnlichen Ereignissen kommt, ist Beleg für diese These(s.GW5).

Damit um den rassistischen und imperialistischen Charakter des geltenden Asylrechts keine große Diskussion entstehe, welche wiederum den bürgerlichen Reichtum in Frage stellen würde, mußten die Menschen zu gewaltbereiten Geiselgangstern umbenannt werden. Auch erklären sich die Míßhandlungen an den Aufständischen in dem Moment diese Motivation gebrochen werden soll.

Dazu war es einerseits notwendig, die Aufständischen so weit es geht nach außen zu isolieren. Der unverhältnismäßig rabiate Polizeieinsatz gegen Solidarität bekundende Menschen ist auf diese Art begründet. So sollten übrigens die 11 Festgenommenen erst dann aus der Haft entlassen werden, wenn die Soli-Aktionen beendet wären, was man ruhig als Erpressung verstehen kann und sollte.

Zum anderen wurde aufgefahren, was die Staatsmacht zu bieten hat. Ein Feld lazarett wurde von ca. 50 zur Schweigepflicht vergatterten RotKreuzlern aufgebaut. Die Polizei schickte Jede Menge Demo-bewaffnete Bereitschaftspolizei, SEK, einen Panzer und einen Wasserwerfer ,(welcher allerdings nicht zum Löschen des Brandes im Knast eingesetzt wurde). Später kam die GSG9 dazu.

Natürlich hatte man erkannt, daß diese "Anti"-Terror-Einheit ihren angeschlagen Ruf etwas aufbessern und man ihren Einsatzbereich durch das Schaffen von Realitäten erweitern könne. Wurde sie dann auch noch unter einem hinterlistigen Vorwand eingesetzt, als eigentlich schon alles gelaufen war. Später noch wurde das leere(?) Gefägnis unter Einsatz von Schußwaffen gestürmt und die Gunst der Stunde für eine Wehrsportübung genutzt. Offen bleibt, weshalb die Medien von diesem 2. Einsatz der GSG9 nichs mitbekommen haben.

Auch sonst haben die bürgerlichen Medien erheblichen Anteil an der Verfälschung der Ereignisse gehabt. Ohne sie wäre die verhängnisvolle Verdrehung der Motive der Aufständischen nicht möglich gewesen.. Ihre Role war es, ein Bild zu vermitteln,welches einen Einsatz der GSG9 rechtfertigt und die essentiellen Dinge außer Acht läßt.

Sie haben ihre elitäre Position nicht genutzt,, sondern im Gegenteil als Bastion verteidigt. 2 Beispiele dazu: kurz vor der ersten Erstürmung des Knastes am sonntagabend durch eine Polizeieinheit, wurde ein Fotograph der für den Gegenwind arbeitete unter Androhung körperlicher Gewalt von einem hr-Kamerateam gezwungen, daß Dach eines Hochhauses zu verlassen, von dem man einen guten Überblick über den hinteren Teil des Baus hat. Aufnahmen von diesem Einsatz wurden nie veröffentlicht. Noch wenige Minuten vor Beginn der Knüppeleinsätze wurde auf demselben Dach ein Fotograph gesehen, welcher in der HNA eine Aufnahme von der Abführung eines Gefangenen veröffentlichen konnte, die höchsten 5 Minuten vor dem Polizeiübergriff gegen die Menschen entstanden ist. Es ist kaum vorstellbar, daß er es sich hat entgehen lassen die folgenden Szenen festzuhalten. Er möge die Fotos der Öffentichkeit zur Verfügung stellen, was seiner journalistischen Pföicht entspräche.

Alle bürgerlichen Medien (inkl. Taz) außer der FR verschwiegen -trotz Information- diese Polizeieinsätze. Ledidlich die Taz und später gezwungenermaßen die HNA im Lokalteil äußerten Kritik am sinnlosen Einsatz der GSG9. Eine Ausnahme stellen die "Junge Welt" sowie das "Neue Deutschland" dar.

Der Verzicht der Medie auf kritische Berichterstattung ermöglichte es dem Staatsapparat die Häftlinge erstmal verschwinden zu lassen. Die Nicht- Achtung ihres gesellschaftlichen Auftrags hat die Mißhandlungen erst möglich gemacht.

Fazit: Die Elwe ist kaputt, immerhin, ein Knast weniger Es ist mithin gelungen Haftbedingungen in der brd anzuprangern. Das eigentliche Unrecht, unschuldige Menschen einzusperren, wird der ganzen Repression zum Trotz, einen Weg in die Öffentlichkeit finden.

Doch was ist mit den Gefangenen, die den Mut hatten gegen diese Schweinerei aufzustehen?

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Nach der Revolte in der Elwe

Abschiebehäftlinge in der JVA Kassel 1 mißhandelt, geschlagen, gefoltert?

Noch als die Öffentlichkeit damit beschäftigt ist das behutsame Vorgehen der Polizeikräfte während und bei der Beendigung der Revolte von Abschiebehäftlingen in der Untersuchungshaftanstalt Elwe zu lobten, verdichtete sich bereits der Verdacht, daß die Polizei mit den Abschiebehäftlingen im Anschluß nicht gerade zimperlich umgegangen ist. Dazu neue Fakten und ein Bericht von [CHK]:

Schon der Bericht einer Anwohnerin des Polizeipräsidiums am Königstor vom Montag Abend; sie hätte Hilfe- und Schmerzensschreie aus diesem gehört, hätte mehr Aufmerksamkeit verdient gehabt. Leider wurde er nicht weiter ernst genommen und das Ganze vertuscht und heruntergespielt. Fast wäre dieses Geschehen in Vergessenheit geraten, wäre es nicht zufällig zu einem Gespräch mit Häftlingen der JVA Kassel 1 gekommen, in die einige der Abschiebehäftlinge nach dem Scheitern ihrer Revolte gebracht worden waren. Diese berichteten, daß schon am Sonntag, also kurz nach Ausbruch der Revolte in der Elwe, die JVA Kassel 1 in ''Alarmzustand" versetzt worden sei. Alle Häftlinge kamen sofort bis auf weiteres unter Verschluß und Besuche wurden ab- und untersagt. Die Arbeit in den Werkstätten der Anstalt wurde eingestellt, Freizeit und Sport fanden nicht statt. Die Häftlinge sprechen von einer totalen Kontaktsperre.

Einzelne Häftlinge wurden gleich von 3- 4 Beamten aus den Zellen geholt, soweit diese sie an in diesen Tagen verlassen mußten und durften. Dieser Zustand dauerte ziemlich genau bis zum Mittwoch morgen an.

Auch ehrenamtliche BetreuerInnen, die wie an jedem Dienstag, auch am Dienstag, den 26.Juli ihre jeweiligen Gruppen in der Anstalt aufsuchen wollten, wurden ohne Angabe von Gründen nicht in die Anstalt gelassen. Bis heute ist dafür keine stichhaltige Begründung abgeben worden. Auch dafür nicht, was es mit mindestens zwei Krankentransporten begleitet von Streifenwagen der Polizei, auf sich hatte, die zu dieser Zeit ankamen.

Einer der ehrenamtlichen Betreuer will gehört haben wie eine Bedienstete zu einem Beamten sagte:,, Wenn er stehen kann, dann kommt er in den Warteraum". Kurz darauf wurde ein ausländischer Häftling, dem man die Handschellen abnahm, an den Betreuern vorbei in den Wartesaal geführt. Ein Bericht der oben genannten Häftlinge bringt nun ans Tageslicht, was bisher verschwiegen wurde und nur vermutet werden konnte.

Schon am Montag Abend gegen 21.00 Uhr wollen diese Angst und Schmerzensschreie von Ausländern auf der Stadion A1 der Anstalt und das ''Geklatsche" von Schlagwerkzeugen auf Menschenkörper gehört haben. Am Dienstag gegen 17.00 Uhr wäre dann Geschrei von Beamten und Ausländern zu hören gewesen. Ein Beamter beantwortete die Frage der Häftlinge nach dem Grund damit, das die Sprechanlage ausgefallen sei und man sich deshalb durch Zurufen verständigen müsse.

Die Häftlinge sind sich demgegenüber zu hundert Prozent sicher, das während der Schreierei z.B. Sätze wie:

"Zieh dich aus du Sau" u.ä. zu hören waren. Außerdem habe man wieder Angst- und Schmerzgeschrei gehört. Ein Häftling berichtet, das man die Algerier einzeln zu Vernehmungen geholt und danach befragt hätte, wer für das Feuer verantwortlich gewesen wäre . Die ganze Zeit über seien Schläge und Schmerzensschreie hörbar gewesen.

Von einem Hausarbeiter der JVA sei zu erfahren gewesen, daß er zur Reinigung des Flures auf der Stadion A1 mehrere Eimer Wasser benötigt habe, um die Blutlachen aufzuwischen. Mehrere Gefangene bestätigen, daß sie die Abschiebehäftlinge am Mittwoch während des Hofganges beobachten konnten. Deren nackte Oberkörper wiesen unübersehbar Spuren einer Mißhandlungen auf.

Während eines Hofgangs der ''normalen Häftlinge" - die Algerier wurden streng getrennt zu Hofgang geführt- wurde ein Algerier der seine Strafhaft verbüßt, also auch nichts mit der Revolte zu tun hatte, von seinen Mithäftlingen auf Zigaretten, Kaffee etc. angesprochen. Daraufhin sei er von den Bediensteten weggezerrt und ebenfalls ohne ersichtlichen Grund verprügelt worden.

Markaber mutet dann schon ein Gerücht an, nachdem der Anstaltsleiter der JVA Geißler am Mittwoch seine Beamten dahingehend unterwiesen haben soll, daß ab sofort ''...hier nicht mehr geprügelt wird." Als kleines Trostpflaster für die erfahrene Behandlung und der damit verbundenen Erniedrigung soll jeder Algerier ein Päckchen Tabak erhalten haben.

Hier wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Verbrechen an Menschen begangen. Dort wo die Öffentlichkeit es nicht sehen kann oder auch gar nicht hinguckt. Dort wo unmensch sich unbeobachtet glaubte. An Menschen, die zum Teil nichts anderes verbrochen haben, als zum falschen Zeitpunkt in Deutschland um Asyl nachgefragt zu haben und denen aus Verzweiflung und Ohnmacht, der drohenden Abschiebung gegenwärtig, nichts anderes mehr blieb, als so zu handeln, wie sie gehandelt haben. Meuterer und Geisel sind beide Opfer der geänderten Asylrechtspraxis, der Bonner Politiker, die für diese Änderung stimmten und vorgeben, nur ihrem Gewissen zu folgen!

Welche Beschaffenheit hat da wohl das Gewissen derer, die für die Haftsituation der Abschiebehäftlinge verantwortlich waren und weiterhin sind, aus der die Situation zur Revolte entstand und die jederzeit, an jedem Ort, an dem grundlos und unter unmenschlichen Bedingungen Abschiebehäftlinge inhaftiert werden, eine Wiederholung erfahren kann.

Abschiebehäftlinge in der Elwe und Haftsituation

Im weiteren berichtet ein Häftling, der selbst erst vor kurzer Zeit in der Elwe als Untersuchungshäftling war, das von menschlicher Unterbringung der und menschlichem Umgang mit Abschiebehäftlingen nicht die Rede sein kann. Nicht nur das diese, obwohl sie zum größten Teil nichts verbrochen hätten, dort bis zu 15 Monate zum Teil grundlos inhaftiert sind, auf Besuch verzichten müssen, die Verwandten und Bekannten oft nicht wissen, ob er/ sie schon abgeschoben wurde oder nicht, auch sonst sind die Zustände schier zum Verzweifeln.

Zusammengepfercht werden diese meist zu sechst in Zellen von knapp 20qm. Das ist im Knast auch durchaus normal, da hier der Raum der einem Häftling zusteht nicht nach qm bemessen wird, sondern nach m3. ''Nur Luft kriegen soll der/die Gefangene." Und jeder/m stehen 3,5 qm zu. Die Zelle selbst, hat hinter dem Gitter ein einziges Fensterchen, welches auch während der heißen Tage nur gekippt werden kann. In einer Ecke dann eine Toilette, durch eine Holzwändchen verstellt, Betten... alles in einem Raum. Der Häftling versichert:,, Und das stinkt dann den ganzen Tag. Da muß ja alle Weile mal einer, bei sechs Leuten!"

Duschen ist normalerweise zweimal die Woche möglich. ,,Denen hat man dann gesagt sie sollten die ''Ampel" (Klingelknopf in den Zellen, der nach Betätigung an der Außenseite der Zelle ein Lichtsignal in Gang setzt) drücken wenn sie duschen wollen. Wenn sie das taten, sind die Beamten rein gekommen und haben gesagt, die Ampel sei nur für den Notfall und sind gegangen. Mit duschen war nicht. Höchstens einmal die Woche. Die haben 100 Meter gegen den Wind gestunken" Toilettengeruch und die Schweißaussonderungen von 6 Abschiebehäftlingen auf ca.20 qm taten ihre Wirkung.

Doch die Schikanen kennen kein Ende. Jeder Abschiebehäftling erhielt während der Inhaftierung lediglich eine Unterhose und ein Handtuch pro Woche (wie das bei anderen Bekleidungsstücken aussah, besser nicht dran denken), Besen zum auskehren und reinigen der Zellen wurden ihnen abgenommen.

Kein Wunder, daß schließlich die Beamten behaupteten, ''sie seinen dreckig, die Abschiebehäftlinge ''und kippten gelegentlich einen Eimer Wasser in die Zellen (Womit aufwischen?). Als einmal eine Zelle von einem Abschiebehäftling in Brandt gesetzt wurde, ''da kamen die Beamten und löschten mit dem Feuerlöscher. Nicht etwa die Zelle zuerst, die brannte, sondern sie machten mit dem Schaum aus dem Dunkelhäutigen ersteinmal einen ordentlichen Weißen, ohne Rücksicht darauf, das in der Feuerlöschern auch ätzende, giftige Wirkstoffe enthalten sind. Der Mann wurde dann mit fünf Beamten in eine sogenannte B- Zelle ( Beruhigungszelle = kahler gekachelter Raum mit Loch im Boden für die Notdurft und einer [bei viel Glück] Matratze am Boden. Hier geht's erst wieder raus, wenn Mann/ Frau seinen Widerstand aufgibt und so quasi beruhigt ist) gebracht und von fünf Beamten mit Knüppeln bearbeitet." So weiter der Bericht des ehemaligen Untersuchungshäftlings.

Als zwei Abschiebehäftlinge sich weigerten eine " Zweier- Zelle" zu betreten, die sich in einem Zustand befand, wie man/frau sich ihn aus den obengenannten Tatsachen sicherlich gut vorstellen kann, wurden sie ,wie sollte es auch anders sein, hineingeknüppelt.

Hiermit soll ersteinmal Schluß sein mit dem Exkurs in die andere Welt hinter den Gittern. Die Tatsachen sind so niederschmetternd, das es wohl kaum noch eines Kommentars bedarf.

Ich habe einige sagen hören: Schläger wir kriegen Euch!!!

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Kurz vor Redaktionsschluß erreichte uns noch dieser Beitrag
von einigen Häftlingen der JVA- Kassel 1

Prügel und Selbstjustiz nach der Meuterei

Am Abend des 25. Juli, konnten viele Häftlinge die Schmerzensschreie hören, die durch den A- Trakt der JVA- Welheiden, gellten. Einige der algerischen Abschiebehäftlinge, die an der Meuterei in der Elwe beteiligt waren, sind nach hier verlegt worden. Nacheinander öffnen Bedienstete deren Zellen und nehmen sich die Gefangenen vor. Die monatelange Schikane und der Psychoterror, denen die Abschiebehäftlinge ausgesetzt waren; und dessen Agressionsstau sich bei ihnen in den letzten 24 Stunden entladen hat, findet hier seinen endgültigen Höhepunkt.

Die Menschen, die sich außer unerlaubten Aufenthalts in der BRD, nichts zu schulden kommen lassen haben; werden von den Aufsichtspersonen nach allen Regeln der Kunst verprügelt. Dies soll sich auch am folgenden Tag wiederholen. Auch andere Inhaftierte werden körperlich vom Wachpersonal angegriffen, wenn dieses mitbekommt, daß ein Inhaftierter zu den Algeriern Kontakt aufnimmt.

Die in der JVA- Welheiden Inhaftierten können an diesem Abend ihrer Wut und Ohnmacht nur durch lautes Brüllen und Türschlagen, Ausdruck geben. Seit Sonntag Mittag waren auch wir in Welheiden von der Aktion in der Elwe betroffen. Die Besuche wurden unterbrochen, totaler Einschluß, keine Freizeiten und Sport. Die Zellentüren wurden nur zu dritt oder viert geöffnet. Bei der Freistunde waren zeitweise mehr als zehn Beamte anwesend, im Gegensatz zu zwei bis drei Beamten zu normalen Zeiten.

Was uns am meisten auffiel war die Unsicherheit und die Angst, die die Bediensteten ausstrahlten. Sie alle wissen, das wir mehr als einen Grund hätten, uns an der Meuterei zu beteiligen. Die Haftbedingungen werden von Monat zu Monat schlechter. Es sind nicht nur die Überlegungen und der Pesonalmangel; vor allem ist es die Interesselosigkeit und Mißachtung der Menschenwürde, die von den Bediensteten den Häftlingen gegenüber zum Ausdruck gebracht werden. Die sinnlose Verschwendung von Geldern und das Missmanagment im Vollzug. Weit und breit kein Versuch, auch nur eines Ansatzes von Resozialisierung - Desozialisierung wäre der einzige Terminus, mit dem man das momentane Vollzugssystem betiteln kann.

Der deutsche Strafvollzug ist am Ende. Selbstmord, Totschlag, Folter, Korruption - eine Terminologie die wir bisher nur aus dem Ostblock und Südamerika kannten, hat mittlerweile auch auf das deutsche Vollzugssystem übergegriffen.

Die Schreie am heutigen Abend beweisen dies. Diese stammen nämlich von unschuldig Inhaftierten - von dem Sinne nach - politischen Gefangenen. Opfer einer falschen AusländerInnen und Asylpolitik. Die wirklich Schuldigen bei diesem Debakel in der Elwe, sitzen in den Ausländerbehörden ,in Wiesbaden und Bonn. Doch die die prügeln, die Ausländer mißhandeln, sind diesmal keine Skins oder Neofaschisten - diesmal sind es Bedienstete der JVA- Kassel. Die offene und verstecke Diskriminierung von Ausländern und Drogenleuten (besonders wenn diese positiv oder im Polamidonprogramm sind), die Nichtverlängerung des Anstellungsvertrages eines engagierten Pfarrers (Diözese und JVA bliesen ins gleiche Horn) waren nichtbeachtete Warnzeichen die niemand beachtete. Immer wieder haben die Interessensvertretungen der Gefangenen (IvdG), die ehrenamtlichen Mitarbeiter, Grüne- und PDS Politiker auf diese Mißstände hingewiesen und wurden doch nie ernst genommen.

Noch mal zurück zu den Abschiebehäftlingen. Wenn es mit den Schikanen und dem Psychoterror in der Elwe weitergeht und dort vom Staat keine personellen Konsequenzen gezogen werden, wird sich diese Aktion mit Gewißheit wiederholen.

Es ist menschenunwürdig, 6 Personen in einem 20qm großen Raum zu sperren, sie zwei Wochen nicht duschen zu lassen, ihnen nur eine Garnitur Unterwäsche pro Woche zu gibt, die religiösen Bedürfnisse ignoriert oder sie bei Kälte stundenlang im Regen stehen läßt. Dies ist nur ein kleiner Teil der von Mithäftlingen immer wieder beobachteten Schikanen gegenüber Abschiebehäftlingen. Zur Aussage gegenüber dem Gericht dürfte leider keiner von uns die nötige Suizidbereitschaft aufweisen, denn die schuldigen Bediensteten haben den Schlüssel zu unseren Zellen. Die einzigen die hier etwas ändern könnten wären die Politiker; doch welcher von ihnen hat den Mut auf diesem unpopulären Gebiet seine politische Habilitation aufs Spiel zu setzen.

Doch eines ist sicher: Die Spannungen werden immer größer und beim nächsten Mal wird es nicht nur in der Elwe knallen und die nächste Geisel wird auch nicht so glimpflich davonkommen. Wir bitten dir Politiker: Tut endlich was an Verbesserungen am deutschen Straf- und Haftsystem bevor es noch mehr Tote gibt. Alles was nun noch passiert geht auf ihr Konto.

[einige Häftlinge aus der JVA Kassel 1]

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Abschiebung ist Mord

Nach der Knastrevolte am 24.7.1994 in Kassel wird zwar viel über die unverhältnismäßige Dauer der Abschiebehaft sowie den Zuständen in den Abschiebeknästen diskutiert, eine grundsätzliche Kritik an der seit der Grundgesetzänderung vom 26.5.94 geltenden Abschiebepraxis fehlt aber häufig. Da wird zwar gefordert, daß die Flüchtlinge in Deutschland menschenwürdiger behandelt werden müßten, gleichzeitig wird ganz selbstverständlich hingenommen, daß man sie anschließend in Verfolgung, Folter und Tod abschiebt. So müßte mensch sich doch eigentlich nicht nur die Frage stellen warum AlgerierInnen sich überdurchschnittlich lange in Haft befinden, sondern auch was es bedeutet wenn sie nach Algerien abgeschoben werden.

Hier nun ein paar Fakten über die politische Entwicklung Algeriens seit dem Jahre 1989 und die momentanen Zustände in diesem Land. Diese Fakten sind Beweis genug um zu sagen, daß Abschiebung in dieses Land Mord bedeutet (wie Abschiebung überhaupt).

Im März 1989 gründete sich die Front Islamique du Salute (F.I.S.) /Islamische Heilsfront. Nachdem die F.I.S. im Mai 1991 zum Generalstreik aufgerufen hatte, wurde am 4. Juni 1991 der Ausnahmezustand ausgerufen d.h. Demonstrationen und Streiks wurden verboten, die Bearbeitung von politischen Anklagen wurde vor Militärgerichten zugelassen, was zur Folge hatte, daß die RegierungsgegnerInnen nach den Prozessen, die international anerkannten Grundsätzen für ein ''faires" Gerichtsverfahren nicht entsprachen, zu Freiheits- und Todesstrafen verurteilt wurden. Oft wurden politische Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft genommen.

Aus den landesweiten Wahlen am 26. Dezember 1991 ging die F.I.S.- Partei im ersten Wahlgang mit einer Dreiviertelmehrheit als Siegerin hervor. Der zweite Wahlgang war für den 16.1.92 vorgesehen. Doch dazu sollte es nicht kommen. Die Macht übernahm ein ''Oberster Staatsrat", der vom Militär dominiert wird. Die F.I.S. wurde verboten und ihre Struktur zerschlagen. Es gab eine Vielzahl willkürlicher Verhaftungen. Nach Angaben der F.I.S. sollen im Frühjahr 92 bis zu 30.000 ihrer Anhänger interniert gewesen sein. Allein im Jahre 92 wurden mindestens 19 Menschen zum Tode verurteilt. Im Jahre 93 starben zwölf Häftlinge unter Folter und 26 Personen wurden hingerichtet. Alle Mitglieder bewaffneter islamischer Gruppen fielen extralegalen Hinrichtungen zum Opfer.

Die Gefangenen werden in Lagern interniert, die sich zwischen 800- 3000 Kilometer von Algier entfernt in der Wüste befinden. Die Zustände in diesen Wüstenlagern sowie die Behandlung der Gefangenen war und ist katastrophal und menschenunwürdig. Die Lager sind total überbelegt, die medizinische Versorgung sowie die Ernährungssituation völlig unzureichend.

Seit 1992/ 93 nehmen Folterungen wieder zu. Zu den Foltermethoden zählen unter anderem Schläge auf den gesamten Körper, häufig mit Knüppeln, Kabeln und Besenstielen, Verbrennungen mit Zigaretten, das Herausreißen von Finger und Fußnägeln, das Einführen von Flaschen und anderen Gegenständen in den Anus, die ''Chiffou"- Methode, bei der das Opfer beinahe zum Ersticken gebracht wird, indem man ihm mit in schmutzigem Wasser oder Chemikalien getränkte Tücher in den Mund stopft, sowie Elektroschocks.

Ein Staat wie die BRD, dessen Justiz und Politik sich nicht scheut, ohne Skrupel Menschen in solche Zustände abzuschieben ist keinen Deut besser als das Regime in Algerien oder andere unmenschliche Diktaturen. Die Repression seitens der algerischen Staatsführung gegenüber vermeintlichen F.I.S. AnhängerInnen hält bis heute an. Mensch kann über die Politik der F.I.S. und die Konsequenzen einer islamischen Republik, die diese fordert unterschiedlicher Meinung sein - Folterungen und Hinrichtungen in Algerien sowie Abschiebung rechtfertigen dies nicht

Neben den Oppositionellen der F.I.S. gibt es Oppositionelle, die zwischen zwei Fronten stehen. Dabei handelt es sich oft um Intellektuelle, die zwar gegen das Regime sind aber auch in keinem von Islamisten regierten Staat leben wollen. Da diese weniger seitens des Regimes und mehr seitens der F.I.S. bedroht und zum Teil von dieser in Anschlägen getötet werden, sind sie im deutschen Asylverfahrensgesetz nicht vorgesehen. Denn als politischer Flüchtling gilt nur, wer von staatlicher nicht aber von oppositioneller Seite verfolgt und bedroht wird. Deshalb wird auch u.a. von Amnesty International eine weiterreichende Definition des Flüchtlingsstatus gefordert. Schutz finden sollten auch Personen, denen die Regierung des Verfolgerlandes keine Sicherheit gewährleiste. Es ist ja wohl auch völlig irrelevant von welcher Seite ein Mensch durch Verfolgung, Folter und Mord bedroht wird.

Eines bleibt sicher: Abschiebung nach Algerien oder in ein anderes Unrechtssystem ist Mord. Und auch sogenannte ''Wirtschaftsflüchtlinge" in den sicheren Hungertod abzuschieben ist Mord. Alle PolitikerInnen, die der Asylrechtsänderung, die Abschiebung in diese Länder möglich gemacht haben, zugestimmt haben, alle RichterInnen, PolizistInnen und sonstige Beamte, die an solchen Abschiebungen mitarbeiten, sollten sich fragen, ob sie nicht die Mörder sind.
[TSS]

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Knastkundgebung ander JVA Kassel I
oder
Wie bringen 30 DemonstrantInnen den Kasseler Polizeiapparat auf Touren

Am 11.8. sollte anläßlich der Folterungen an Gefangenen durch die Polizei und VollzugsbeamtInnen eine Kundgebung vor dem Wehlheider Knast stattfinden.

Tatsächlich wurde daraus -natürlich auch mangels Menschenmassen eine Demonstration polizeilicher Macht. Das Gefängnis wurde großflächig mit Gittern abgesperrt. Mehrere 100 Polizisten in Demo-Kluft und Wasserwerferunterstützung "warteten, daß etwas passiert.

Als die 30 Demonstranten am Windmühlenweg ankamen, wurden sie um 17Uhr aufgefordert die Versammlung sofort aufzulösen. Wenn nicht binnen 5 Minuten Folge geleistet sei würden "Personalien festgestellt" werden (= Festnahmen = Prügelei).

Nachdem die Leute sich brav hinter die Absperrungen zurückgezogen und Kurzinterviews fürs Radio gegeben hatten, ging es Richtung Königstor, um dort eine Kundgebung zu veranstalten. Die Polizei folgte in Kolonne. Dort wurde eine Lautsprecheranlage aufgebaut, welche jedoch nicht zum Einsatz kam, Einsatzleiter Jakob gab den Befehl einzupacken, da sonst ...

Auch das Ausweichen auf den Frieedrichsplatz zog eine Schwade von ca. 50 Bullen hinterher. Der Kundgebungstext konnte auch zur Hälfte verlesen werden. Doch dann wurde das Megaphon von 2 (!) Polizisten beschlagnahmt. Der Versuch, das Eigentum des Asta wiederzubekommen scheiterten, da es in einem Polizeiwagen in Gewahrsam genommen. wurde. Dieser wurde lose von Leuten umringt. Als eine Person sich zum Fenster des Autos herunterbeugte, um mit den eingeschlossenen Bullen zu sprechen, öffnete einer die Tür und schmetterte sie ihm vor den Kopf.

Immerhin konnte man den Namen des Bullen erfahren. Diese Gewalttätigkeit ereignete sich vor Augen einiger Dutzend Menschen. Was mag sich hinter verschlossenen Türen ereignen?
(DK)

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Tag für Tag fliegen in der JVA Kassel 1 Nahrungsmittel aus den Zellenfenstern

Dies hat allerdings nur den einen Grund, daß den Gefangenen Nahrungsmittel angeboten bzw. ausgehändigt werden, die sie nicht mögen.

Im Jahre 1993 hat die damalige Interessensvertretung der Gefangenen (IvdG) mit Einverständnis der Anstalts-, Wirtschafts- und Küchenleitung bei den Gefangenen eine Erhebung bezüglich Änderung des Speisenangebotes durchgeführt. Bei dieser Erhebung wurde prozentual festgehalten, was geändert bzw. abgeschafft werden soll.

Leider war diese Arbeit umsonst. Denn bis heute hat sich in Sachen Nahrungsmittel nicht geändert. Die unliebsamen Lebensmittel fliegen weiterhin aus den Zellenfenstern.

Alle Welt redet vom Sparen. Nur für die Justizkassen sprich: Steuerzahler zählt dies nicht. Die Verschwendung der Gelder geht weiter!

Bei der zur Zeit vorherrschenden Hitzewelle kühlen die Gefangenen ihre Lebensmittel und Getränke bei laufendem Wasser im Waschbecken ihres Haftraumes. Somit kommen auf jeden Gefangenen täglich ca. 20l Trinkwasser. Die ca. 700 Gefangenen macht dies täglich ca. 14 Kubikmeter Trinkwasser pro Tag.

Diese Menge beinhaltet nur die Kühlung der Lebensmittel und Getränke. Wenn man/frau von einem Kubikmeterpreis von derzeit 3,70 DM (Information Städtische Werke Kassel) plus 7% Mehrwertsteuer ausgeht, kommt man/frau auf eine Summe von ca. 56 DM täglich. Hinzu kommt noch der Preis für das Abwasser. Denn 1l Trinkwasser bedeutet auch 1l Abwasser. Der ist derzeit zu 2,84 zu haben. Also 2,84 x 14 = ca. 40 DM. Somit kostet die ungewöhnliche Kühlmethode der Häftlinge pro Tag zusammen ca. 96 DM.

Wenn man/frau die o.g. Kosten den Kosten für die Genehmigung und Anschaffung von Kühlboxen/ Kleinkühlschränken gegenüberstellt; kommt man/ frau zu der Auffassung, daß die Justizvollzugsanstalt Kassel- Wehlheiden bares Geld durch den Abfluß laufen läßt.

Wir finden, daß es an der Zeit ist, daß der Steuerzahler draußen endlich wach wird und der sinnlosen Verschwendung von Steuergeldern und dazu der Verschwendung einer für die Menschheit überlebenswichtigen Ressource Einhalt gebietet.

(Arbeitskreis "Bündnis 90/ Die Grünen" in der JVA Kassel- Wehlheiden)

Aus Gegenwind nr.6 - 1994 (Kassel - Junge Linke)

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RECHT, RASSISMUS, REVOLTE

Am 11. September geht`s weiter...

Kundgebung am 11.September 1995 vor dem Landgericht Kassel

8.30 h - Frankfurter Str.

Am 24.7.95 jährte sich der Tag der sog. "Elwe-Meuterei". Vor nun über einem Jahr versuchten 39 überwiegend algerische Abschiebehäftlinge im Untersuchungs- und Abschiebeknast "Elwe" eine Revolte, welche am folgenden Tag von Beamten der GSG 9 mittels massiven Knüppeleinsatzes niedergeschlagen wurde.

Die Ursachen für diesen Aufstand liegen in der Existenz und praktischen Realität von Abschiebehaft allgemein und den Zuständen in der "Elwe" im besonderen begründet. Die Bedingungen in Abschiebehaft sind u.a. gekennzeichnet durch mangelhafte Verpflegung, fehlende Kontaktmöglichkeiten zu Bekannten oder Verwandten und vielfach durch nicht gewährleisteten Rechtsbeistand. Diesen Zuständen waren die Abschiebehäftlinge in der "Elwe" teilweise bis zu 18 Monaten ausgesetzt.
Sie wurden in der Regel weder über ihre rechtlichen Möglichkeiten, wie gegen Abschiebehaft vorzugehen ist, informiert, noch war die Dauer der Abschiebehaft bei ihrer Festnahme abzusehen.

Die Dauer der Abschiebehaft, welche gesetzlich auf drei Monate begrenzt ist, war bei den am Aufstand beteiligten Häftlingen i.d.R. weit überschritten. Dies wurde auch durch die Bearbeitung von Haftbeschwerden zweier betroffener Algerier durch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. bestätigt. Die Frankfurter RichterInnen führen an, daß "das Abschiebeverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung zu betreiben ist", was bei den Inhaftierten nicht geschehen sei, und "daß eine Ausländerbehörde einen Ausländer nicht in Haft nehmen lassen darf, wenn sie bereits absehen kann, daß die Abschiebung - etwa aus Personalmangel - nicht innerhalb von 3 Monaten durchgeführt werden kann" (Begründung zu Beschluß OLG FFM vom 11.10.94).

Das "Verbrechen", weshalb Menschen in einem Abschiebeknast sitzen, besteht vielfach nur in dem Verdacht, daß sie die BRD nicht freiwillig - nach Ablehnung ihres Asylantrags - verlassen werden oder daß sie sich geweigert haben, in ein Land zurückzukehren, wo sie durch Verfolgung, Folter oder politischen bzw. religiösen Mord bedroht sind.

Unter diesem Bewußtsein fristeten die Häftlinge ein Leben auf Abruf mit 23 Stunden Einschluß, ohne einen Raum zum Beten, mit fehlenden Kontaktmöglichkeiten in der überfüllten "Elwe".

Diese Bedingungen bleiben allerdings bei dem seit November '94 laufenden justitiellen Nachspiel bislang völlig unberücksichtigt. Das "Motiv" für den Aufstand wird negiert!

Von den 17 Angeklagten ist bisher 7 der Prozeß gemacht worden. Die Verhandlungen fanden in Einzelprozessen statt, was die Realisierung einer politischen Entscheidung des zuständigen Staatsanwalts Dietrich war. Das damit verbundene Ziel wurde erreicht: Eine große Öffentlichkeit war nie im Gerichtssaal zugegen, die Verurteilungen konnten weitgehend unbeachtet vonstatten gehen.

Die ersten drei Prozesse fanden vor verschiedenen Kasseler Jugendschöffengerichten statt. Der Prozeß gegen Rachid B. wurde mangels Beweisen eingestellt, dieser aber auf Antrag des Staatsanwalts aus dem Gerichtssaal heraus sofort in Abschiebehaft genommen. Erst nach mehreren Wochen wurde er nach Intervention seines Anwaltes auf freien Fuß gesetzt.
Die beiden anderen Angeklagten wurden wegen als erwiesen erachteter Beteiligung an der Geiselnahme zu Jugendstrafen verurteilt:

Mohammed A. wurde zu 2 Jahren 3 Monaten und Khalid H. zu 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.

Vier weitere Prozesse fanden vor der 1. und 6. Strafkammer des Landesgerichts Kassel statt:

Am 5.4.95 wurde Mohammed M. von der 6. Strafkammer zu fünf Jahren und sechs Monaten wegen Geiselnahme verurteilt, nachdem der Staatsanwalt zuvor 2 Jahre und 6 Monate gefordert hatte und ausdrücklich darauf verwiesen hatte, daß für ihn Geiselnahme nicht nachweisbar sei.

Am 6.6.95 wurde Mohammed B. von der 1. Strafkammer der Geiselnahme im minderschweren Fall für schuldig befunden und zu 3 Jahren Haft verurteilt.
Am selben Tag wurde Adel M. wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollzugsbeamte zu 3 Jahren und 6 Monaten von der 6. Strafkammer verurteilt.

Am 19.6.95 wurde Zamir L. von der 6. Strafkammer zu 4 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Geiselnahme in einem minderschweren Fall verurteilt. Auch hier ging der zuständige Richter über das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß hinaus.

Bei allen Verurteilungen war die Beweisgrundlage dürftig, stützte sie sich auf in weiten Teilen sehr unkonkrete Zeugenaussagen. Der Vergleich zum Urteil des an der Revolte beteiligten deutschen Angeklagten (5 Monate für Körperverletzung), die fehlende Einbeziehung des Hintergrunds des Aufstandes und die selbstherrliche Prozeßführung mit maßloser Urteilsfindung der 6. Strafkammer unter dem vorsitzenden Richter Damm machen die rassistischen Konstruktionen der Anklagen und ihrer Bearbeitung offensichtlich. Sie entsprechen der menschenverachtenden Art und Weise, wie in der BRD seit der Änderung des Art. 16 GG im Mai '93 mit Flüchtlingen umgegangen wird.

In einer anderen Angelegenheit bleibt die strafrechtliche Bearbeitung des "Elwe"-Aufstands anscheinend aus: In den Tagen nach ihrer Festnahme wurden die 26 Häftlinge z.T. erheblich mißhandelt. Sie mußten in der JVA Wehlheiden durch ein Spalier von 10-20 Beamten gehen und wurden, teils während dieses Gassenlaufs, teils auf dem Weg in die Zelle verprügelt. Bei der Freistunde im Hof wurden sich gegenseitig die Wunden und Schwellungen an Rücken, Arm und Kopf gezeigt, einige der Mißhandelten trugen dadurch dauerhaft Hör- und Sehschäden davon. Auch später ist mindestens einer von ihnen von den Schließern in Wehlheiden geschlagen worden, sein Anwalt fand ihn in einem "abscheulichen Zustand" vor.

Bislang ist nicht erkennbar, daß die Ermittlungen Fortschritte gemacht haben, obgleich die hessische Justizministerin Christine Hohmann-Dennhardt im Dezember '94 von einem "dringenden Verdacht" der Mißhandlung gegenüber dem Rechtsausschuß des hessischen Landtags berichtet hat und die Staatsanwaltschaft Kassel die Ermittlungen aufgenommen hat. Auch scheint eine Aufklärung von der Justiz nicht gewünscht zu werden, da bereits einige der betroffenen mißhandelten Gefangenen abgeschoben sind und als Zeugen nicht mehr zu Verfügung stehen, und eine Vorladung bereits abgeschobener ehemaliger "Elwe"-Häftlinge (als Entlastungszeugen!) wurde schon in den obengenannten Verhandlungen richterlich abgewiesen.

Was bleibt, ist zunächst der 11. September, an welchem der nächste Prozeß gegen weitere fünf Hauptangeklagte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Kassel eröffnet wird. Es ist diesmal ein Sammelprozeß geplant.

Weitere Verhandlungstermine sind der 13.,18., 20., 25. und 27. 09., jeweils Landgericht, Frankfurter Straße. Für jeden Prozeßtag ist es wichtig, daß der Gerichtssaal voll ist, daß eine Öffentlichkeit einer willkürlichen oder rassistischen Prozeßführung gegenübersteht.

Die Angeklagten brauchen Solidarität.


Am Tag der Prozeßeröffnung, Montag, 11.09. ist deshalb ab 8.30 h eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude geplant.

Wir fordern:

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Der letzte "Elwe"-Prozess

Am Freitag den 06. November 1995 haben die 'Elwe'-Prozesse nach sieben Prozesstagen mit den Urteilen, Geiselnahme fuer einen der Angeklagten und gemeinschaftlicher Geiselnahme gegen weitere vier angeklagte Algerier ihr vorlaeufiges Ende gefunden. Urspruenglich sollte gegen insgesamt neun Algerier prozessiert werden, es wurden aber zwei von ihnen vor dem Prozess abgeschoben und zwei weitere sind nach ihrer Entlassung aus der U-Haft (Beschluss des OLG FfM) fuer die Justiz nicht mehr auffindbar (viel Glueck auch ! d.S.).

Zu Beginn dieses Prozesses fand eine Solidaritaetskundgebung mit ca. 30 Personen statt. Im Gericht waren an den ersten beiden Tagen verschaerfte Sicherheitsmassnahmen (Durchsuchungen, Absperrung des Verhandlungsbereiches von andern Gebaeudeteilen) angeordnet. Dies hinderte die UnterstuetzerInnen allerdings nicht, den Angeklagten mit in arabischer Schrift abgefassten Parolen ihre Solidaritaet zu vermitteln.

Zum Prozessverlauf. Die Anklagepunkte waren wie ueblich abgefasst: Gewalt aus einer Menschenmenge heraus, Waffenbesitz, Freiheitsberaubung, versuchte Noetigung und das alles auf eine "die oeffentliche Sicherheit gefaehrdenden Art und Weise" begangen zu haben. Diese wurden den fuenf Angeklagten: Nadir B., Miloud B. (bei Ende des Prozesses stellte sich heraus, dass dies nicht sein Name ist, wir werden ihn trotzdem beibehalten), Djamel B. Hamid B. und Khalil G. gleichermassen vorgeworfen, wobei sich nur die einzelnen 'Tatbeitraege' unterschieden. Desweiteren wurden alle belehrt, dass auch nach § 239b wegen gemeinschaftlicher Geiselnahme verhandelt wird und verurteilt werden kann. Darum ging es auch hauptsaechlich waehrend der Prozesstage.

In ihren Einlassungen zum Geschehen gaben alle Angeklagten uebereinstimmend an, erst nachdem der Schliesser niedergeschlagen und um seine Schluessel erleichtert wurde von dem Geschehen erfahren zu haben. Sie waren entweder noch in ihren Zellen eingeschlossen oder warteten darauf nach ihrer Freistunde wieder eingeschlossen zu werden. Danach ist ihr Verhalten unterschiedlich gewesen.

Hamid gab an, um seinem Leben ein Ende zu setzen bis zu 30 Tabletten geschluckt und dadurch von dem weiteren Geschehen nichts mitbekommen zu haben. Miloud sagte er sei die meiste Zeit auf seiner Zelle gewesen, Djamel gab an sich meist in einer ruhigen Ecke aufgehalten zu haben, da ihm das staendige hin und her auf die Nerven gegangen ist. Anders sieht es bei Khalil und Nadir aus. Beide haben mit der Polizei Verhandlungen gefuehrt, was ihnen in der Anklage als Raedelsfuehrerschaft ausgelegt wurde. Hierbei ist wichtig, dass erst auf Draengen der Polizei eine Verhandlungsdelegation gebildet wurde.

Ziel der Polizeitaktik war es einen festen Personenkreis bei Verhandlungen zu haben, um so mehr Verbindlichkeit und Verantwortung (in Hinsicht auf die Geisel) zu erreichen. Bei den diversen Verhandlungen wurden dann immer wieder die selben Personen angefordert. Hierbei betonten die damaligen Verhandlungsfuehrer der Polizei, dass vor allem Nadir zu einer "positiven Entwicklung der Situation" beigetragen hat. Damit dieses Ziel nicht gefaehrdet wird, wurde darauf geachtet, dass dieser Personenkreis nichts von der Moeglichkeit erfaehrt, bei der Evakuierung der anderen Haeftlinge die 'Elwe' verlassen zu koennen. Das hinderte das Gericht jedoch nicht daran, den Angeklagten vorzuwerfen, dass sie diese Gelegenheit sich von der Revolte zu distanzieren nicht wahrgenommen haben.

Als Zeugen traten nur Belastungszeugen der Anklage auf, u.a. der Einsatzleiter der Polizei Hochapfel, der Polizeipsychologe Thiessen und der sattsam bekannte Selim G., der so eine Art Kronzeuge der Anklage abgab. An seiner (Un)Glaubwuerdigkeit hat sich seit seinem Auftreten in den vorherigen Prozessen (Mohammed M. & Mohamed B.) nichts geaendert.

In diesem Zusammenhang muss gesagt werden, dass die Verteidigung insgesamt doch enttaeuschte. Es wurden weder Entlastungszeugen von der Verteidigung benannt noch sonstige Beweisantraege gestellt, den oft duerftigen Belastungszeugen wurde nicht einmal richtig Druck gemacht und so konnten ihre Aussagen auch nicht in Frage gestellt werden. Dafuer wurde aber um so mehr mit der Staatsanwaltschaft in den Verhandlungspausen gesprochen, es entstand so der Eindruck, dass ein Kompromiss gesucht wurde. "Ziel ist solche schlimmen Urteile wie die der VI. Strafkammer zu verhindern" so einer der Anwaelte.

Dieses Ziel wurde nicht erreicht! Das zeigte sich dann auch in den Plaedoyers. Zuerst spreitzte sich Oberstaatsanwalt Schaub allgemein ueber den 'Elwe'-Komplex, wies die Verantwortung fuer die Situation der Abschiebehaft der Politik zu und wies die Vorwuerfe in Hinsicht der Dauer von Abschiebehaft, wie sie bei der Kundgebung am ersten Prozesstag erhoben wurden als falsch zurueck (Wir erhalten diese aber weiterhin aufrecht). Sein Kollege Dietrich fuehrte dann die Plaedoyers zu den einzelnen Angeklagten mit hohen Strafforderungen auf, davon ausgehend, dass im Prozessverlauf erwiesen wurde, dass Nadir, Miloud, Hamid und Khalil der Geiselnahme im minderschweren fall schuldig sind und Djamel der Geiselnahme in zwei Faellen ueberfuehrt ist. Dies nach unserem Dafuerhalten rundweg falsch, da die meisten Widersprueche eben nicht aufgeloest wurden.

Gerade bei Djamel hat die Geisel in den Vernehmungsprotokollen widerspruechliche Angaben gemacht. Die Verteidiger wiesen in ihren Plaedoyers auf diese Widersprueche hin und forderten Freispruch bzw. geringere Strafen fuer die in der Anklageschrift aufgefuehrten Vorwuerfe soweit sie diesen eine Berechtigung nicht absprechen konnten. Fuer den Fall, dass auf Geiselnahme erkannt werden sollte, betonten sie, dass es dann nur um minderschwere Faelle handeln koenne.

Die I. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Pohl folgte im wesentlichen der Anklage und verhaengte folgende Haftstrafen: fuer Nadir 2 Jahre und 10 Monate; fuer Hamid eine Gesamtstrafe ueber 3 Jahre und 6 Monate; fuer Khalil 2 Jahre und 5 Monate; fuer Miloud 4 Jahre und fuer Djamel 5 Jahre und 6 Monate, gegen dieses Urteil wurde mittlerweile Revision eingelegt.

Mit diesen Urteilen schliesst sich die I. Strafkammer nahtlos an die, der VI. Strafkammer an, und wir muessen unsere Ansicht wie in Rundbrief 5 geaeussert revidieren. Auch in diesem Prozess ging es nur darum anhand von duerftigen 'Beweismaterial' weitere Menschen fuer die Vorkommnisse in der 'Elwe' schuldig zu sprechen. So gilt auch hier, was der Verteidiger zu Beginn des ersten 'Elwe'-Prozesses formulierte: DA "... die Justiz (...) an einem ihrer empfindlichsten Nerven getroffen worden war, bestand erheblicher Aufklaerungsdruck. Hier mussten Erfolge gezeigt werden, auf welchen Wegen auch immer."

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aus Brüche - Linke Zeitung aus Kassel - Nr.19 - November '95

Impressum:
Auflage 1000, c/o Autonomes Zentrum Bazille, Sickingstrasse 10, 34117 Kassel,
Fax: (0561) 713458 - Redaktionsschluss: 17. des Monats

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Aus Brueche - Linke Zeitung aus Kassel - Nr.21 / Januar '96

Anklage gegen Schlaeger-Schliesser der JVA-Wehlheiden

Nach nun fast 1 1/2 Jahren seit der Revolte in der 'Elwe' und den nachfolgenden Misshandlungen eines Teils der Revoltierenden durch Vollzugsbedienstete in der JVA-Wehlheiden, ist schliesslich doch Anklage gegen 12 Schliesser erhoben worden. Zu noch nicht bekannten Terminen sollen diese sich vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft verlauten liess erstrecken sich die Anklagepunkte von "Ohrfeigen bis zum Spiessrutenlaufen" lassen. Das es so lange gedauert hat bis zu den Anklageerhebungen, liegt voellig in der Verantwortung der Ermittlungsbehoerde, denn die Vorwuerfe waren bereits kurz nach den Ereignissen oeffentlich bekannt.

Desweiteren standen alle daran beteiligten, die Opfer und die Taeter, den Ermittlern zur Verfuegung und es wird schwer nachvollziehbar bleiben warum es so lange dauern musste, Fotomappen von den zum fraglichen Zeitraum diensthabenden Schliessern zu erstellen um diese dann von den Betroffenen durchsehen zu lassen.

Das die Anklagen gerade jetzt, einen Monat nach der Demo, die die 'Elwe'- Revolte und die Misshandlungen zum Schwerpunkt hatte, erhoben wird erstaunt schon. Noch erstaunlicher ist der Umfang der Berichte den die Tatsache der Anklageerhebung in der HNA einnimmt - bis jetzt schon vier grosse Artikel innerhalb einer Woche, in denen detailliert Einzelheiten aus dem rassistischen Knastalltag geschildert werden. Nicht dass das Neuigkeiten waeren, gerade die Aussagen von Haeftlingen ueber die Zustaende in den Knaesten und die 'Spielchen' der Schliesser, aber auch das es Ohrenzeugen der Schlaege gab und das Blut vom Boden gewischt werden musste, waren schon im Herbst '94 u.a. im Gegenwind zu lesen.

Die Berichterstattung raeumt diesmal auch den Beschuldigten breiten Raum fuer eigene Aeusserungen ein, der dann auch weidlich genutzt wird. So wird alles erst mal bestritten (was das Recht von Beschuldigten ist), der Anstaltsleiter ist befremdet ob der Vorwuerfe, denn seine internen Ermittlungen hatten doch damals nix erbracht (immerhin praesentierte er einen Suendenbock, der es aber gar nicht gewesen sein konnte, da er zur fraglichen Zeit gar nicht in der JVA war!). Die DAG-Vorsitzende Horstmann sieht Taeter- und Opferrollen vertauscht und bedauert die armen Schliesser die da "zerrieben werden", der Personalrat steht voll hinter den 'Kollegen' und beide sehen in den Anklagen ein von Politikern initiiertes Manoever, das von den Zustaenden in den Kasseler Knaesten (bauliche Maengel, Ueberbelegung und Ueberstunden der Bediensteten) ablenken soll (das koennte ein Hinweis sein wieso gerade jetzt Anklage erhoben wird - Druck aus Wiesbaden?). Nebelkerzen seien da geworfen worden, die Ermittlungen waeren sonst laengst eingestellt. Und dann wird geschickter Weise vor Vorverurteilungen gewarnt, da sie die Vollzugsbediensteten per se und somit den Strafvollzug insgesamt in Verruf bringen wuerden.

Was die Zustaende betrifft haben sie bestimmt recht und das da was Vernebelt werden soll ist offensichtlich, aber es ist nicht die Situation der Schliesser. Mit diesen Aeusserungen, in denen es tatsaechlich "nicht mehr um die Sache geht" (Personalrats-Chef N. Morgenstern) zeigt sich woher der Wind weht: All denen die jetzt empoert aufschreien geht es nicht darum ob die Schliesser gepruegelt haben oder nicht, sondern darum davon abzulenken, dass Schikanen des Personals gegen Haeftlinge ueblich und rassistische Angriffe bestimmt nicht unueblich sind. Was nicht sein darf, soll auch nicht wahr sein!

Die politische/gesellschaftliche Bedeutung ergibt sich vielmehr daraus, dass es hier Usus ist Menschen auf Jahre hinaus einfach wegzusperren und das in der Regel Knaeste von 'aussen' in ihrem Innenleben nicht wahrgenommen werden. Da ist es nur logisch, dass Willkuer die Regel ist und gerade nichtdeutsche Gefangene, Abschiebehaeftlinge insbesondere, sind jeder rassistischen Laune im Knast ausgeliefert. Nach der Revolte war fuer die Schliesser die Gelegenheit da, sich besonders brutal an den 'Meuterern' auszutoben. Ich gehe davon aus, dass sie auch ausgenutzt wurde.
(KW)

BRÜCHE - Impressum:
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Aus BRÜCHE - linke Zeitung aus Kassel - Nr 28 / August '96

Zwei weitere Schließer vom Vorwurf, an der 'Elwe'-Revolte beteiligte Algerier in der JVA-Wehlheiden geschlagen zu haben, freigesprochen

Am 26. Juli entschied die VI. große Strafkammer am LG-Kassel, in einem als 'Musterprozeß' geführten Verfahren, daß den Angeklagten Wachmann Panster und dem Sanitäter Schirmer, nicht nachzuweisen sei, daß sie Mohamed B.(er war in diesem Prozeß Nebenkläger) bei seiner Verlegung in die JVA- Wehlheiden vor zwei Jahren, mit Schlagstöcken mißhandelt haben.

An sieben Prozeßtagen wurden die Vorgänge des 25. & 26.07. '94 in Wehlheiden, von einer großen Anzahl von Zeugen geschildert: Die wegen der 'Elwe'-Revolte verurteilten Algerier bezeugten vor Gericht -soweit sie noch nicht abgeschoben waren- die Mißhandlungsvorwürfe und schilderten, was ihnen dabei selbst widerfahren ist. Von anderen wurden die Protokolle ihrer Vernehmungen in den Prozeß miteinbezogen.
Da nur der Nebenkläger selbst die beiden Angeklagten konkret beschuldigte, ihn geschlagen zu haben, dienten die Aussagen der anderen Algerier dazu, grundsätzlich zu festzulegen, ob ihre Vorwürfe glaubhaft sind. Richter Damm, seine Beisitzer und die Schöffen verneinten ihre Glaubwürdigkeit und die des Nebenklägers, u.a. weil einige Differenzen zu früheren Aussagen auftraten, Gefangene mit zu verbüßenden hohen Freiheitsstrafen, erfahrungsgemäß alles tun um sich Vorteile im Knast zu verschaffen und es auch die Möglichkeit für die Gefangenen gab, sich untereinander abzusprechen.

Die Angaben anderer Strafgefangener zu den Vorgängen wurden als "Knastgeschwätz" abgetan. Allerdings der Psychologin, die beobachtet hatte, daß algerische Gefangene nackt durch die Station A1 getrieben und geschlagen wurden, schenkte man bedingt Glauben, ihre Angaben reichten aber nicht aus um irgendeinen Schließer konkret zu beschuldigen.
Die Aussagen der Entlastungszeugen, darunter etliche Schließer die in anderen Fällen der Mißhandlungen beschuldigt werden und die behaupteten das gar nichts gewesen sei, wertete das Gericht als "Substanzlos" oder zum Teil als "schwer zu glauben". Summa summarum "neigt die Kammer dazu, die noch ausstehenden Verfahren zu diesen Vorwürfen, erst gar nicht zu eröffnen!" So der Vorsitzende Damm. Man wolle erst abwarten, ob das Urteil so rechtskräftig werde und dann im aufgeführten Sinne darüber entscheiden.

Es kann davon ausgegangen werden, daß das Urteil rechtskräftig wird, selbst wenn die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage einen Revisionsantrag an das OLG in Frankfurt richten.

In der näxten BRÜCHE wird es einen ausführlichen Artikel über diesen Prozeß geben, in dem der Verlauf und die Inhalte in bezug auf die Konstruktionen der 'Beweiswürdigung' durch Richter Damm & Co eingegangen wird.

Als Hinweis sei noch erwähnt, daß Ende August das Verfahren gegen Fines und Klotz vor der gleichen Kammer stattfinden wird. Dies sind die beiden, denen die Psychologin ihre Beobachtungen gemeldet hat, ohne daß diese sie entsprechend weitergeleitet haben. Außerdem sollen sie die Psychologin unter Druck gesetzt haben, sonst niemanden etwas von den Vorfällen zu berichten und die ganze Angelegenheit in ihren (Klotz & Fines) zu belassen.

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