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Datum: 18.11.1997
Bearbeitet von: Matthias Döring
Pressemitteilung
Auseinandersetzung um das Selbsthilfe-Projekt K18:
GhK liebäugelt mit Polizeieinsatz auf dem Wagenplatz
K18
Kassel. Mit Befremden nimmt der Verein Freies Wagenleben die Auslegung
des Urteils des OLG durch die GhK zur Kenntnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt
hat auch als 2. Instanz die Beschwerde der GhK gegen die Verweigerung einer
einstweiligen Verfügung abgelehnt. Damit bleibt der GhK als Rechtsweg
nur noch ein zivilrechtliches Hauptverfahren, auf das auch das Landgericht
Kassel verwies. „Das Landgericht Kassel sieht als erwiesen an, daß
die GhK den Patt auf der Baustelle K18 selbst verursacht hat", so ein Sprecher
des Vereins Freies Wagenleben. Das Gericht sieht keine Eilbedürftigkeit
der Entscheidung, da die GhK seit Monaten die Möglichkeit gehabt hätte,
eine Lösung mit den BewohnerInnen herbeizuführen. „Die GhK hat
sich konsequent geweigert, auf Verhandlungsangebote für K18 einzugehen,
und stattdessen mit dem Beginn der Baustelle vollendete Tatsachen geschaffen",
so SprecherInnen des Vereins, „die Gerichte haben die starre Haltung der
GhK nun quittiert".
Befremdlich findet der Verein, daß die GhK immer wieder Gesprächs-
und Vermittlungsangebote ausgeschlagen hat, darunter auch ein von Bürgermeister
Ingo Groß mehrmals vorgebrachter Runder Tisch. „Die GhK zeigt damit,
daß es ihr mit der propagierten Innovation und Interdisziplinarität
im Hochschulalltag nicht ernst ist. Statt auf Mediation mit dem Selbsthilfeprojekt
setzt sie auf Konfrontation", so eine Bewohnerin des Wagenplatzes K18.
Die BewohnerInnen verweisen auf das von der Sozialdezernentin Caroli
vorgestellte Nordstadt-Konzept, das ein starkes Gewicht auf die Förderung
von Selbsthilfegruppen und -einrichtungen legt. „Der Umgang der GhK mit
dem seit acht Jahren gewachsenen Nordstadt-Projekt läuft dem Inhalt
des Konzepts diametral entgegen", so der SprecherInnenrat der BewohnerInnen.
Die von der GhK-Verwaltung angedachte polizeiliche Lösung des
Konflikts läuft neben den immer wieder vorgebrachten Gesprächsangeboten
von K18 auch sämtlichen Stellungnahmen von Gremien studentischer Selbstverwaltung
zuwider. „Immer wieder forderten AStA, StuPa, Fachbereiche und andere Gremien
die GhK auf, auf eine polizeiliche Lösung zu verzichten und stattdessen
das Gespräch zu suchen", so Ufuk Altun, der Vorsitzende des AStA der
GhK am Dienstag. Die Organe studentischer Selbstverwaltung beziehen sich
dabei auf einen Konventsbeschluß von 1980:
„Der Konvent wünscht der Hochschule einen Präsidenten, der
- wann immer es möglich ist - das Gespräch sucht, und auf Drohungen
mit Polizei und Staatsanwaltschaft verzichtet".